Leistung · Winterdienst
Winterdienst in Bitterfeld-Wolfen und Umgebung
Schnee und Glätte kommen oft über Nacht. Wir räumen und streuen Ihre Gehwege, Zufahrten und Parkplätze zuverlässig – damit Sie Ihre Räum- und Streupflicht erfüllen und niemand ausrutscht.
- Für Privat, Hausverwaltungen und Gewerbe
- Räumen und Streuen nach der Satzung Ihrer Gemeinde
- Feste Verträge für die ganze Wintersaison
Das gehört dazu
Sicher durch den Winter
Ob Einfamilienhaus, Wohnanlage oder Firmengelände: Wir übernehmen die Räum- und Streuarbeiten vertraglich für Sie – die ganze Saison über.
Gehwege & Hauszugänge
Öffentliche Gehwege vor Ihrem Grundstück sowie Wege zu Haustür, Garage und Mülltonnen.
Parkplätze & Zufahrten
Stellflächen, Einfahrten und Zufahrten – damit Kunden, Mieter und Lieferanten sicher ankommen.
Gewerbe & Hausverwaltungen
Firmengelände, Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser – auch mit mehreren Objekten in einem Vertrag.
Schneeräumung
Schnee wird von allen vereinbarten Flächen geräumt – bei Bedarf auch mehrmals am Tag.
Streuen bei Glätte
Abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Granulat – Salz nur dort, wo die Gemeinde es erlaubt.
Saisonverträge
In der Regel ein fester Vertrag mit Saisonpauschale – planbare Kosten für den ganzen Winter. Andere Modelle sind nach Vereinbarung möglich.
Unser Vorgehen
So einfach geht’s
- 01
Flächen besichtigen
Wir sehen uns alle Flächen an und klären, was wann geräumt werden muss.
- 02
Vertrag für die Saison
Sie erhalten ein Angebot für die Wintersaison von November bis März.
- 03
Einsatz bei Schnee & Glätte
Wir rücken früh aus, damit die Flächen zu den Pflichtzeiten Ihrer Gemeinde geräumt sind.
- 04
Nachräumen bei Bedarf
Schneit es weiter oder bildet sich erneut Glätte, kommen wir wieder.
Im Einsatz
Wenn es schneit, sind wir unterwegs



Häufige Fragen
Gut zu wissen
Bis wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Für größere Objekte wie Wohnanlagen oder Firmengelände bitten wir um Beauftragung bis Juni – so können wir Touren, Personal und Streusalzvorräte rechtzeitig planen. Kleinere Aufträge sind auch kurzfristiger möglich.
Zu welchen Zeiten müssen Gehwege geräumt sein?
Die Zeiten legt die Satzung Ihrer Gemeinde fest – in vielen Orten werktags ab 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen etwas später. Wir richten unsere Touren danach aus.
Bin ich mit einem Vertrag von der Haftung befreit?
Mit einem Winterdienstvertrag übertragen Sie die Durchführung der Räum- und Streuarbeiten an uns. Eine gewisse Kontrollpflicht bleibt beim Eigentümer – wir beraten Sie gern dazu.
Welche Streumittel verwenden Sie?
In vielen Gemeinden ist Streusalz auf Gehwegen eingeschränkt oder verboten. Dort verwenden wir abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat.
Jetzt für den Winter vorsorgen
Die Plätze in unseren Winterdienst-Touren sind begrenzt. Größere Objekte planen wir bis Juni ein, kleinere Aufträge auch kurzfristig – fragen Sie einfach an.
